Schweigepflicht
und Datenschutz
Informationen zum vertraulichen Umgang mit Gesprächen und zur Kommunikation per E-Mail.
Schweigepflicht
Alles, was im Rahmen der Psychotherapie besprochen wird, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und wird vertraulich behandelt. Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber Eltern, anderen Bezugspersonen sowie weiteren beteiligten Stellen. Ein Austausch mit Dritten erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung.
Bei Kindern und Jugendlichen beziehen wir die Sorgeberechtigten, abhängig von Alter, Entwicklungsstand und individueller Situation, angemessen in die Behandlung ein und besprechen transparent, welche Informationen weitergegeben werden.
Gesetzlich geregelte Ausnahmen von der Schweigepflicht können bestehen, wenn eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis oder Offenbarungspflicht vorliegt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder andere besonders gewichtige Rechtsgüter des Patienten oder Dritter besteht und die Weitergabe von Informationen zur Abwendung dieser Gefahr erforderlich ist (rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB). In diesen Fällen dürfen die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Informationen auch ohne vorherige Schweigepflichtentbindung weitergegeben werden.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gelten darüber hinaus die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere § 4 KKG.
Datenschutz bei der Kommunikation per E-Mail
Mit der Anfrage per Mail oder der Beantwortung stimmen Sie der Nutzung von Mails zu. Ihnen ist bekannt, dass die zugesandten und empfangenen E-Mails personenbezogene Daten enthalten können. Die Risiken, die mit dem Versand solcher E-Mails verbunden sind – insbesondere die unbefugte Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte – sind bekannt.
Bitte senden Sie keine ausführlichen Gesundheitsangaben oder Befunde per E-Mail.